Sehr
geehrte Frau Kaesmacher,
Frau Bundesministerin Renate Künast hat mich gebeten, Ihnen für die Zuschrift zum Beschluss des Bundesrates vom 25. November 2003 zur Legehennen- und Schweinehaltung zu danken und zu antworten. Die Bundesregierung wird den mit der Agrarwende eingeschlagenen Weg zu einer tier- und umweltgerechten Landwirtschaft fortsetzen. Auf dem Gebiet des Tierschutzes werden nach der am 1. August 2002 in Kraft getretenen Grundgesetzänderung, durch die dem Tierschutz nun ausdrücklich Verfassungsrang verliehen wurde, weitere Verbesserungen folgen. So wurde mit der inzwischen beschlossenen Abschaffung der Käfighaltung von Legehennen ein weiterer entscheidender Schritt bei der von der Bundesregierung eingeleiteten Agrarwende vollzogen. Das ist ein großer Erfolg für den Tierschutz bei der Legehennenhaltung. Auch für die Schweinehaltung sind neue, verbesserte Haltungsvorschriften dringend erforderlich. Deshalb habe ich dem Bundesrat kürzlich eine entsprechende Verordnung zur Zustimmung vorgelegt. Leider hat der Bundesrat in seiner Sitzung am 28. November 2003 dieser Verordnung nur mit solchen Änderungen zugestimmt, durch die die von mir für notwendig erachteten Verbesserungen bei der Schweinehaltung nicht eintreten würden. Außerdem hat der Bundesrat dabei einen weiteren Beschluss zur Legehennenhaltung gefasst, wodurch das von mir bereits im Jahr 2002 erlassene Verbot der Käfighaltung ab 2007 aufgeweicht werden sollte. Diese vom Bundesrat gewünschten Änderungen, die im Ergebnis für die Schweinehaltung keine wesentlichen Verbesserungen bringen und für die Legehennenhaltung zu Verschlechterungen führen würden, können von mir aus grundsätzlichen tierschutzpolitischen und rechtlichen Gründen nicht akzeptiert werden. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Tierschutz seit dem 1. August 2002 nun ausdrücklich Verfassungsrang besitzt und damit von mir bei der Rechtsetzung zu berücksichtigen ist. Außerdem sind die tierschutzrechtlichen Anforderungen, wie sie in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1999 zur Hennenhaltung niedergelegt worden sind, von mir beim Erlass von Tierhaltungsnormen zu beachten. Da die vom Bundesrat gefassten Beschlüsse nach meiner Auffassung nicht den Vorgaben für eine tierschutzgerechte Legehennen- und Schweinehaltung gerecht werden, werde ich die Verordnung zur Änderung der Nutztierhaltungsverordnung in der vom Bundesrat beschlossenen Fassung nicht verkünden. Für die Legehennenhaltung bedeutet das, dass es bei dem Verbot der Käfighaltung ab 2007 bleibt; hinsichtlich der Neuregelungen für die Schweinehaltung muss nun ein neuer Anlauf gemacht werden, um die tierschutzrechtlichen Bedingungen wirksam zu verbessern. Ich werde jedenfalls bei meinen Bemühungen um tierschutzrechtliche Verbesserungen für unsere landwirtschaftlichen Nutztiere nicht nachlassen und einmal erreichte Fortschritte, wie das Käfigverbot, nicht wieder zur Disposition stellen. Mit
freundlichen Grüßen gez. Poesch |